E-Rezept
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit dem 01. Januar 2024 bundesweit das elektronische Rezept eingeführt wurde. Mit dieser Umstellung können Medikamentenbestellungen erst NACH dem Einlesen Ihres Versichertenkärtchens im aktuellen Quartal vorgenommen werden. Rezeptanforderungen VOR dem Einlesen Ihres Versichertenkärtchens können nicht mehr bearbeitet werden. Für immobile Patientinnen und Patienten, die auf Botengänge der Apotheken angewiesen sind, gelten Sonderregelungen, für die Sie sich an das Praxisteam wenden können.