PCR-Test
Während die PCR-Testungen für HausärztInnen bis zum Sommer 2022 kostenneutral waren, wurde durch das Bundesgesundheitsministerium die extrabudgetäre Vergütung gestrichen, sodass ein gewisses Budget einzuhalten ist, das durch uns nicht überschritten werden sollte. Daher können wir ab sofort PCR-Testungen nur bei ausgewählter medizinischer Indikation durchführen, die im Einzelfall durch den behandelnden Arzt oder Ärztin festgestellt wird. Betonen möchten wir, dass der Großteil der Ärzteschaft die neuen Beschlüsse des Bundesgesundheitsministerium nicht begrüßt.“